Um ein SKYPE Erstberatungsgespräch zu bekommen, ist es wichtig, dass Sie das Formular wahrheitsgemäss ausfüllen. Die Verrechnung der SKYPE-Beratung erfolgt nach dem RVG (Stand 2013) und kann bis zu 190,00 € netto kosten. Während der Pandemie-Zeit (Corona-Virus) erhalten Sie einen Nachlass von 20% vom Netto-Preis. Beratungshilfescheine sind beim Amtsgericht zu beziehen und dort auch ausgefüllt innerhalb von 4 Wochen abzugeben!

 

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